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Pressearbeit für Bauprojekte

Was eine Lokalredaktion tatsächlich braucht, welcher Anlass trägt und warum bezahlte Beiträge gekennzeichnet werden müssen.

Pressearbeit für Bauprojekte
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Eine Lokalredaktion sucht keine Architektur, sie sucht einen Anlass mit Ortsbezug. Ein Richtfest ist ein Anlass, ein fertiges Gebäude ist einer, eine Bürovorstellung ist keiner.

Die Anlässe, die tragen

Baubeginn, Richtfest, Fertigstellung, Wiedereröffnung nach Sanierung, ein Wettbewerbsgewinn für ein Vorhaben am Ort. Fünf Anlässe, jeder mit Datum und Ortsbezug.

Ohne Anlass und ohne Ortsbezug wird nichts gedruckt, unabhängig von der Qualität des Bauwerks. Das ist keine Geringschätzung, sondern die Arbeitsweise einer Lokalredaktion.

Bei 12 Projekten im Jahr entstehen so 10 bis 15 mögliche Anlässe. Genutzt werden bei den meisten Büros 0 bis 2.

Was die Redaktion braucht

Einen Text von 1.500 bis 2.500 Zeichen, geschrieben als Meldung und nicht als Werbung. Wer, was, wo, wann, warum, in dieser Reihenfolge und im ersten Absatz.

Drei bis 5 Bilder in hoher Auflösung mit Bildunterschrift und Nennung des Fotografen, dazu die schriftliche Freigabe zur Veröffentlichung. Ohne Freigabe wird nichts verwendet.

Und einen erreichbaren Ansprechpartner mit Durchwahl. Redaktionen arbeiten unter Zeitdruck; wer am Nachmittag nicht erreichbar ist, fällt aus der Ausgabe.

Pressearbeit aufsetzen
PunktWert
Anlass 1Baubeginn
Anlass 2Richtfest
Anlass 3Fertigstellung
Anlass 4Wiedereröffnung nach Sanierung
Anlass 5Wettbewerbsgewinn mit Ortsbezug
Ohne Anlass und Ortsbezugkeine Veröffentlichung
Bei 12 Projekten im Jahr10 bis 15 mögliche Anlässe
Textlänge1.500 bis 2.500 Zeichen
Aufbauwer, was, wo, wann, warum im ersten Absatz
Bilder3 bis 5, hohe Auflösung, Fotograf, Freigabe
ErreichbarkeitAnsprechpartner mit Durchwahl
Bezahlter Beitragmuss als Werbung gekennzeichnet sein
Aufwand je Meldungrund 90 Minuten
Verteiler5 Adressen, einmal recherchiert

Die Grenze zur bezahlten Veröffentlichung

Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Ein bezahlter Beitrag ist Werbung und muss als Werbung gekennzeichnet sein. Diese Pflicht trifft die Redaktion, das Interesse an ihrer Einhaltung liegt aber bei Ihnen.

Halten Sie beide Wege deshalb getrennt: redaktionelle Meldungen ohne Zahlung, bezahlte Anzeigen mit Kennzeichnung. Die Vermischung beschädigt beides.

Der Aufwand

Rund 90 Minuten je Meldung samt Bildauswahl und Freigaben. Bei 6 Meldungen im Jahr sind das 9 Stunden.

Bauen Sie einen festen Verteiler auf: Lokalredaktion, Wochenblatt, Fachpresse, Kammerpublikation, Verbandsmedien des Bauherrn. Fünf Adressen, einmal recherchiert, danach unverändert.

Und heben Sie jede Veröffentlichung als PDF auf. Sie ist Beleg für Bewerbungen, Wettbewerbe und die eigene Website, und sie verschwindet online oft nach 12 Monaten hinter einer Bezahlschranke.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5a, Irreführung durch Unterlassen
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5b, wesentliche Informationen

Häufige Fragen

Welche Anlässe interessieren eine Lokalredaktion?

Baubeginn, Richtfest, Fertigstellung, Wiedereröffnung und Wettbewerbsgewinne mit Ortsbezug.

Wie lang sollte der Text sein?

1.500 bis 2.500 Zeichen, aufgebaut als Meldung mit wer, was, wo, wann und warum im ersten Absatz.

Was ist bei bezahlten Beiträgen zu beachten?

Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden. Ein bezahlter Beitrag ist Werbung.

Wie hoch ist der Aufwand?

Rund 90 Minuten je Meldung, bei sechs Meldungen im Jahr also etwa neun Stunden.