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Kooperation mit Handwerksbetrieben

Gegenseitige Empfehlung mit Handwerksbetrieben, und die Grenze, an der aus Empfehlung eine unzulässige Zuwendung wird.

Kooperation mit Handwerksbetrieben
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Handwerksbetriebe sprechen mit Bauherren, bevor ein Architekt beteiligt ist. Wer dort empfohlen wird, kommt an Aufträge, die nie ausgeschrieben werden. Der Weg dorthin hat allerdings eine klare rechtliche Grenze.

Warum die Richtung stimmt

Ein Bauherr, der ein Dach erneuern will, ruft den Dachdecker an. Stellt sich heraus, dass die Aufgabe genehmigungspflichtig ist oder in den Bestand eingreift, entsteht dort der Bedarf an Planung.

Diese Reihenfolge ist der Regelfall bei privaten Bauvorhaben im Bestand, und sie ist genau umgekehrt zu der Vorstellung, dass der Architekt am Anfang steht.

Bauen Sie deshalb Kontakte zu 6 bis 10 Betrieben auf, die im Bestand arbeiten: Dachdecker, Zimmerer, Elektro, Heizung, Trockenbau, Fenster. Sechs Gewerke, die früh im Vorhaben stehen.

Die rechtliche Grenze

Unlauter handelt, wer Verbrauchern einen Vorteil anbietet, ankündigt oder gewährt, ohne dass die Bedingungen klar und eindeutig angegeben sind. Bei Empfehlungen unter Unternehmen ist die maßgebliche Frage eine andere: Wird der Empfehlende bezahlt, ohne dass der Bauherr davon weiß.

Eine bezahlte Empfehlung ist Werbung, und Werbung muss als solche erkennbar sein. Wer dem Dachdecker 500 Euro je vermitteltem Auftrag zahlt und das dem Bauherrn verschweigt, handelt irreführend.

Halten Sie es deshalb einfach: keine Zahlungen, keine Provisionen, keine Sachleistungen. Empfehlung gegen Empfehlung, und beide Seiten benennen die Zusammenarbeit offen, wenn danach gefragt wird.

Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben
PunktWert
Übliche Reihenfolge im Bestanderst der Betrieb, dann die Planung
Zahl der Partner6 bis 10 Betriebe
GewerkeDachdecker, Zimmerer, Elektro, Heizung, Trockenbau, Fenster
Grenzebezahlte Empfehlung ohne Kenntnis des Bauherrn
MaßstabWerbung muss als Werbung erkennbar sein
Regelkeine Zahlungen, keine Provisionen, keine Sachleistungen
BasisEmpfehlung gegen Empfehlung
Ansprechpartner1 Name je Betrieb, nicht die Zentrale
Kontakttakt1 Kontakt je Quartal und Betrieb
Bei 8 Betrieben32 Kontakte im Jahr, rund 5 Stunden
Zu vermeidenAusschließlichkeit je Gewerk
Zu vermeidenVermischung mit der Vergabeempfehlung
Offenzulegendie regelmäßige Zusammenarbeit gegenüber dem Bauherrn

Was die Zusammenarbeit trägt

Fachliche Verlässlichkeit in beide Richtungen. Ein Betrieb empfiehlt niemanden, der Termine reißt oder unklare Ausführungspläne liefert, und umgekehrt gilt dasselbe.

Ein fester Ansprechpartner je Betrieb, nicht die allgemeine Nummer. Bei 8 Betrieben sind das 8 Namen, und diese 8 Namen sind das eigentliche Netz.

Und Regelmäßigkeit. Ein Kontakt im Quartal je Betrieb, sei es telefonisch oder auf der Baustelle, hält die Verbindung. Bei 8 Betrieben sind das 32 Kontakte im Jahr, je 10 Minuten, also rund 5 Stunden.

Was zu vermeiden ist

Ausschließlichkeit. Wer sich auf 1 Betrieb je Gewerk festlegt, gerät bei der Vergabeempfehlung an den Bauherrn in einen Interessenkonflikt.

Vermischung mit der Vergabe. Ihre Empfehlung an den Bauherrn muss fachlich begründet sein und darf nicht daraus folgen, wer Sie zuletzt empfohlen hat.

Und Stillschweigen. Sagen Sie dem Bauherrn, dass Sie mit dem Betrieb regelmäßig zusammenarbeiten. Diese Offenlegung kostet nichts und nimmt jedem späteren Vorwurf die Grundlage.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5a, Irreführung durch Unterlassen
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5, irreführende geschäftliche Handlungen

Häufige Fragen

Warum lohnt der Kontakt zu Handwerksbetrieben?

Weil bei Bauvorhaben im Bestand meist zuerst der Betrieb gerufen wird und der Planungsbedarf dort entsteht.

Darf man für Empfehlungen zahlen?

Eine bezahlte Empfehlung ist Werbung und muss erkennbar sein. Ohne Kenntnis des Bauherrn ist sie irreführend.

Wie viele Partner sind sinnvoll?

Sechs bis zehn Betriebe aus den Gewerken, die früh im Vorhaben stehen.

Was legt man dem Bauherrn offen?

Dass Sie mit dem empfohlenen Betrieb regelmäßig zusammenarbeiten.